Verschiedene bes. Vertragstypen

Was sind die Voraussetzungen des § 650t als gesetzlicher Haftungsausschluss des Architekten?

1. Überwachungsfehler des Architekten, Mangel
2. Haftung des Bauunternehmers
Haftung meint hier nicht die tatsächliche Inanspruchnahme od. Begrenzung alleine auf den SE-Anspr., sondern nur Bestehen eines Anspr. aus einem der in § 634 genannten Rechte
3. Fehlende Fristsetzung ggü. Bauunternehmer

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