EVP Block II

Mobiliarsachenrecht

Ist der gutgläubige Zweiterwerb eines AnwR möglich, das in Wirklichkeit gar nicht besteht?

Nein, gutgläubiger Zweiterwerb eines AnwR ist nur (aber auch nur nach einer Ansicht in der Lehre) möglich, wenn es tatsächlich besteht, aber der Verfügende nicht verfügungsberechtigt ist. 

Diskussion