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StR

Vermiete verlängert "aus Kulanz" die Räumungsfrist für den Monat April, Mietvertrag ist aber zum 31.03. beendet. Anspruch aus Mietzahlung der Monatsmiete April?

Anspruch auf Zahlung gemäß § 546a BGB.
 
Ob und welche materiell-rechtliche Wirkung einer einseitig vom Vermieter bewilligten oder von den Vertragsparteien vereinbarten Räumungsfrist zukommt, ist durch Auslegung zu ermitteln. Im Zweifel ist mit der Bewilligung einer Räumungsfrist durch den Vermieter lediglich der Verzicht zwangsweisen Vorgehens  mit der Folge gewollt, dass der Mieter bei Ausschöpfung der Frist das  Risiko für allen eintretenden Schaden behält und nutzungsentschädigungspflichtig bleibt.  Dies ist damit zu begründen, dass sich der Vermieter mit einer Räumungsfrist meist nur der Notwendigkeit fügt und eine gewisse Planungssicherheit erlangen, die Mietsache aber dennoch zurückerhalten und nicht auf weitergehende Ansprüche verzichten will. 

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