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StR

Mietvertrag wirksam beendet, Mieter bleibt wohnen, Vermieter macht Vermieterpfandrecht geltend. Anspruch auf Zahlung von nutzungsentschädigung, dass er die Wohnung nicht zurückbekommt?

Anspruch gem. § 546a BGB
 
Grundsätzlich hindert  ein geltend gemachtes Vermieterpfandrecht gem §§ 562 ff. BGB den Mieter an einer vollständigen Räumung und führt dazu, dass solange das Vermieterpfandrecht geltend gemacht wird, keine Räumung verlangt werden kann und zwar unabhängig davon, ob das Vermieterpfandrecht wirksam entstanden ist oder nicht. Hierbei ist aber zu beachten, dass das an den eingebrachten Gegenständen entstandene Vermieterpfandrecht den Mieter nicht von seiner Verpflichtung der Rückgabe der Mietsache selbst befreit. Die Rückgabe der Mietsache umfasst die Verschaffung des Besitzes an der Sache und die Rückgabe sämtlicher Schlüssel.

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