Leistungsbeurteilung

Benennen und erläutern Sie drei Funktionen der Notengebung (vgl. Bovet & Huwendiek 2014, S. 322-324).  

Nach wie vor hat das Leistungsprinzip Gültigkeit, es kommt ausschließlich auf die individuelle Leistung an. Und diese wird im Bereich der Schule zumeist auf die bekannte Noten- oder Punkteskala abgebildet, mit der verschiedene Leistungen intra- wie interindividuell vergleichbar gemacht werden. Jahres- und Abschlusszeugnisse sind maßgeblich für die Versetzung in die nächsthöhere Klasse, für den Übergang zu weiterführenden Schulen, für den Hochschulzugang oder für den Eintritt in eine qualifizierte Berufsausbildung.
 
1. Berechtigungs-, Zuteilungs- und Selektionsfunktion als Ausgangspunkt des gesamten Notenwesens, z.B. Reifezeugnis für den Zugang zur Universität.
 
2. Sozialisierungsfunktion. Mit dem Schuleintritt lernen die Kinder neue Leistungsnormen kennen, die sich von denen der Familie, der Spielgruppe und des Kindergartens deutlich unterscheiden: Nicht die gute Absicht oder Sympathie bestimmen die Noten, sondern einzig die Handlungsresultate. Im weiteren Verlauf der Schulzeit haben die Schulnoten immer größeren Einfluss auf die Entwicklung und Stabilisierung des Leistungsselbstbildes und des Selbstwertgefühls. Sie können mitbestimmend dafür sein, dass eine Person in leistungsbezogenen Situationen eher ein zuversichtliches, in Angriff nehmendes Verhalten zeigt, weil sie sich Erfolg erhofft, oder aber aus Furcht vor Versagen Bewährungssituationen eher zu vermeiden versucht. Natürlich werden den Schulnoten auch pädagogische Funktionen im engeren Sinne zugeschrieben.
 
3. Rückmeldefunktion für SuS, Eltern und Lehrer: Der Schüler bekommt durch die Noten Auskunft über den Stand seiner Lernbemühungen und indirekt erhält auch der Lehrer Informationen über Qualität und Erfolg seines Unterrichts. Die Eltern bekommen durch Noten Mitteilungen über den momentanen Leistungsstand ihrer Kinder, die in gewisser Weise Hochrechnungen hinsichtlich des zu erwartenden Jahres- oder Abschlusszeugnisses und der mit ihm verbundenen rechtlichen Folgen (Versetzung, Abitur) erlauben.
 
4. Anreiz- und Disziplinierungsfunktion: Durch die Aussicht auf Belohnung durch gute bzw. die Furcht vor Bestrafung durch schlechte Noten sollen die Schüler dazu gebracht werden, sich mit dem Lernstoff auseinanderzusetzen.

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