Leistungsbeurteilung

Benennen Sie die drei unterschiedlichen Bezugsnormen zur Beurteilung schulischer Leistungen und erläutern Sie diese (vgl. Bovet & Huwendiek 2014, S. 324).

Refexionsfrage: Nach welcher Bezugsnorm sollte ihrer Ansicht nach benotet werden, damit Leistungsbewertung gerecht ist?

Für die Beurteilung schulischer Leistungen können unterschiedlich geartete Maßstäbe zugrunde gelegt werden. Im Wesentlichen spricht man von der sozialen, der individuellen und der kriteriumsorientierten Bezugsnorm.
 
Bei der sozialen Bezugsnorm erfolgt ein Leistungsvergleich mit anderen Personen anhand eines Durchschnitts, wobei das Prinzip der Aufgabengleichheit gilt. Die Ursachenerklärung des Lehrers sind Fähigkeit, Begabung und Intelligenz des Einzelnen. Das Verfahren ist relativ einfach anwendbar und gut, um die Besten und Schwächsten herauszufinden. Allerdings sind die Vergleichsmöglichkeiten begrenzt, der individuelle Lernzuwachs wird ausgeblendet und es ist teilweise demotivierend für schlechte Schüler.
 
Bei der individuellen Bezugsnorm werden die momentanen Lernleistungen eines Schülers mit seinen eigenen zu früheren Zeitpunkten verglichen. Dies geschieht oft in Form einer verbalen Beurteilung, die für jeden Schüler einzeln erstellt wird. Individuelle Lernfortschritte können so auch dann sichtbar und mitteilbar gemacht werden, wenn sich die Rangposition des Schülers innerhalb der Lerngruppe nicht geändert hat. Obwohl immer wieder heftig diskutiert, haben sich individuelle Beurteilungen im staatlichen deutschen Schulwesen nur in den Anfangsklassen der Grundschule durchgesetzt.
 
Bei der kriteriumsorientierten Bezugsnorm schließlich wird die Lernleistung des einzelnen Schülers mit dem Lernziel, dem Kriterium, verglichen. Die Distanz zum Lernziel gibt einerseits Rückmeldung über den Erfolg der bisherigen Lernbemühungen und andererseits Auskunft über die noch zurückzulegenden Lernschritte. Bei strikter Orientierung am Lernziel muss der Lehrer bei der Lernkontrolle mithilfe eines sogenannten kriteriums- oder lernzielorientierten Tests letztlich nur zwischen den beiden Möglichkeiten „Lernziel erreicht“ und „Lernziel (noch) nicht erreicht“ entscheiden. Kommt er zu dem Urteil „Lernziel noch nicht erreicht“, müssen zusätzliche individualisierende Instruktionsbemühungen einsetzen, sodass schließlich der Lehrer allen Schülern die Einheitsnote „Lernziel erreicht“ bzw. „bestanden“ attestieren kann. Daran wird deutlich, dass die übliche Notenskala hier fehl am Platze ist.

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