Fehler aus Aktenvorträgen

StR

Einleitungssatz, wenn das Gericht mit Verfügung die Zustimmung der Parteien zur Überleitung  in das schriftliche Verfahren eingeholt hat?

Die Klage, über die gem. § 128 II ZPO im schriftlichen Verfahren zu entscheiden ist, müsste zulässig und begründet sein.

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