§ 263 StGB, Betrug

Problem

Irrtum trotz Zweifel?

  • Der Getäuschte muss die behauptete Tatsache für wahr halten oder zumindest von der Möglichkeit ihres Wahrseins ausgehen.
  • Kein Irrtum, wenn dem Getäuschten die Wahrheit gleichgültig ist oder wenn er die Möglichkeit der Unwahrheit ernst nimmt und sich damit abfindet
  • Bloße Zweifel dagegen schließen Irrtum nicht aus –notwendig ist nicht die Überzeugung von der Wahrheit, sondern das Fürmöglichhalten

Diskussion