Zwangsvollstreckung

Abwandlung:

Was gilt, wenn der S den Pkw unter Eigentumsvorbehalt erworben hatte und nun der Vorbehaltsverkäufer die titulierte Kaufpreisforderung durch Pfändung des Pkw vollstreckt?

Anders ist die Rechtslage im Rahmen des Anwendungsbereichs des § 811 Abso 2 ZPO.
 
Danach können die dort näher bezeichneten Sachen von dem Eigentumsvorbehaltsverkäufer gepfändet werden, der damit privilegiert wird.
 

Die Ausnahme beschränkt sich nur auf den einfachen Eigentumsvorbehalt

(nicht: verlängerter oder erweiterter).

Sie soll dem Verkäufer den Umweg über die Herausgabeklage und die Herausgabevollstreckung nach § 883 ZPO, auf die der § 811 ZPO keine Anwendung findet, ersparen, weil ein Händler in erster Linie die Geldvollstreckung betreiben können soll.

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