Klausuren und Aktenvorträge RA

Kl: Die böswillige Pfändung (RA 10a)

Welche Situation liegt § 771 II ZPO zugrunde?

Kläger verklagt zum einen den Vollstreckenden nach § 771 I ZPO; zum anderen den Vollstreckungsschuldner nach § 771 II ZPO
--> hier gilt die Sperrwirkung nicht, verklagen als Streitgenossen

Diskussion