EVP Block II

Immobiliarsachenrecht

Wie erfolgt der Zweiterwerb der Vormerkung?

  • durch (formlose) Abtretung
  • Eine Eintragung ist zum materiell-rechtlichen Zweiterwerb der Vormerkung nicht erforderlich. Der Zessionar kann aber vom Zedenten die Bewilligung seiner Eintragung als neuer Vormerkungsinhaber (= Grundbuchberichtigung) verlangen (§ 894 BGB). 

Diskussion