AG Zivilstation

Beweisverfahren

Wann ist eine Beweisaufnahme über Indizien durchzuführen?

Gegenüber der normalen Beweisaufnahme ist zunächst als vorgelagerter Schritt zu prüfen, ob das Indiz beweiserheblich ist.
  • Ob also das (einzelne) Indiz, seinen Nachweis unterstellt, geeignet ist, das Gericht vom Vorliegen der Haupttatsache zu überzeugen
 
(-), wenn Zweifel bestehen. Dann ist bereits keine Beweisaufnahme über das Indiz durchzuführen. Gleiches gilt, wenn eine Reihe von Indizien erst in der Gesamtschau einen Schluss auf die Haupttatsache zulassen. 
 
(-), wenn auf die Verwertung einzelner Indizien verzichtet werden kann, ohne das die Überzeugungskraft der verbleibenden Tatsachen darunter leidet. 

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