AG Zivilstation

Beweisverfahren

Was versteht man unter "Indizien"? 

Indizien sind Tatsachen, die  für sich allein oder in ihrer Gesamtheit den Rückschluss auf das Vorliegen der Haupttatsache zulassen. Mit ihrer Hilfe wird mittelbarer Beweis geführt.
Aufgrund der freien Beweiswürdigung kann ein Urteil ausschließlich auf Indizien gestützt werden. Üblich wenn innere Tatsachen (Arglist, Vorsatz, Kenntnis) beweisbedürftig. Liegt jedoch Beweisangebot zur Haupttatsache vor, hat dies Vorrang gegenüber den Indizien. 

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