Personalwirtschaft

Befristung von Arbeitsverhältnissen

  • vorüber oder nicht absehender Bedarf
  • Vertretung Schwangerschaft, Elternzeit und Krankheit.
  • bei Projektarbeit/ Zweckbestimmte Tätigkeit
  • bei Übernahme von Auszubildenden nach der Ausbildung
  • Weiterbeschäftigung nach gerichtlichem Vergleich.
  • Befristung zur Erprobung
Vorteile
  • geringere Kündigungsrisiken (läuft mit der Zeit automatisch ab.
  • bei Schwangerschaft Kündigungsschutz greift nicht.
  • 3 Verlängerungen, innerhalb von 2 Jahren maximal ohne sachlichen Grund.
  • Mit sachlichen Grund länger (Projektarbeit)

Diskussion