Personalwirtschaft

Arbeitsvertrag, welcher form und welche Inhalte hat dieser?
 
Was versteht man in diesem Zusammenhang unter dem "Nachweisgesetz"?

Der Arbeitsvertrag regelt die Arbeitsbedingungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Die Form des Arbeitsvertrags ist grundsätzlich Formfrei (schriftlich oder mündlich möglich).
  • Formfreiheit
  • Vertragsfreiheit
  • Abschlussfreiheit
  • Gestaltungsfreiheit
 
Wenn jedoch Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen die Schriftform vorschreiben, ist diese auch einzuhalten. In der Praxis findet man sehr selten mündliche Arbeitsverträge. (Beweislast bei Streitigkeiten ist dann schwierig.)
 
Nachweisgesetz:
 
  • wichtige Vereinbarungen des Arbeitsvertrages müssen innerhalb von 4 Wochen schriftlich festgehalten werden und dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden.
  • europäische Richtlinie wird damit in das deutsche Gesetz übertragen.
  • Gilt für alle Arbeitsverträge, die länger als 1 Monat andauern
 
Wichtige Inhalte des Arbeitsvertrages sind:
 
  • Name der Vertragspartner
  • Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Befristung
  • Arbeitsort
  • Tätigkeit
  • Arbeitsentgelt
  • Arbeitszeit u. Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen.
 
  • Unbefristete Arbeitsverträge
  • Befristete Arbeitsverträge
  • Projektvertrag
  • Teilzeitarbeitsvertrag
  • Praktikantenvertrag

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