Personalwirtschaft

Arbeitszeitmodelle

Vollzeit
  • grundsätzlich ist die Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz geregelt.
  • In Tarifverträgen können andere Zeiten verhandelt werden, sofern sie für den AN vorteilhafter sind.
 
Mehrarbeit
  • bei überschreiten der vertraglich festgelegten Arbeitszeit.
  • ist nur in engen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zulässig
  • kann in Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung geregelt sein
  • wird vom AG angeordnet und vom AN freiwillig geleistet
 
Schichtarbeit
  • Arbeitstätigkeit wird zu wechselnden Tageszeiten ausgeführt.
  • Mehrere AN teilen sich einen Arbeitsplatz, der mehr als 8 Std. besetzt wird.
 
Kurzarbeit
  • Möglichkeit für AG, schnell auf vorübergehende negative Veränderungen auf dem Markt einzugehen, ohne Teile der Beschäftigten entlassen zu müssen.
  • dient der Arbeitsplatzsicherung und ist für den AN mit einer Reduzierung der Regelarbeitszeit verbunden, was zu niedrigen Personalkosten und einer Entlastung der Unternehmen führt
 
Teilzeit
  • regelmäßige Wochenarbeitszeit ist kürzer als die einer oder eines vergleichbaren Beschäftigten
 
Gleitende Arbeitszeit
  • AZ wird nicht auf bestimmte Anfangs- und Endtermine festgelegt
  • AN kann innerhalb eines bestimmten Rahmens den Zeitpunkt des persönlichen Arbeitsbeginns und -ende selbst bestimmen
  • soll die Arbeitszeit flexibler und individueller machen
 
Vertrauensarbeitszeit
  • einzelner Mitarbeiter ist selbst für die Einhaltung und aufgabengerechte Verteilung seiner Arbeitszeit verantwortlich
  • Umfang der zu erbringenden Arbeitszeit wird vom Arbeitgeber festgelegt
  • keine elektronische Erfassung
  • Arbeitgeber bringt seinen Mitarbeitern damit besonderes Vertrauen entgegen
 

Diskussion