Verschiedene bes. Vertragstypen

Architekt begeht Planungsfehler, Haus wird daraufhin falsch gebaut. Kann Besteller noch Nacherfüllung von A verlangen? 

hM: Immer (-)
Nacherfüllung ist mit Ausführung des falschen Plans unmöglich geworden
 
M2: Differenzieren nach SV
Ausgebessertes Gutachten des Architekten kann immer noch Grundlage für die Nachbesserung des Bauunternehmer sein, sofern Nachbesserung möglich und gewollt
Fraglich lediglich, ob Nachbesserung dem Besteller noch zumutbar iSd 

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