Gläubiger-Schuldner-Mehrheiten

Durch welche Rechtsinstitute wird ein Gläubigerwechsel herbeigeführt?

1. Abtretung § 398
 
2. cessio legis §§ 774, 1143
 
3. Hoheitsakt §§ 829, 835
 
4. Gesamtrechtsnachfolge
 
5. DSL

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