Gläubiger-Schuldner-Mehrheiten

Inwiefern ist bei der Abtretung einer Forderung das Abstraktionsprinzip zu beachten?

 Die Abtretung gem. § 398 ist ein abstraktes Verfügungsgeschäft.
 
Der Forderungskauf gem. § 453 ist das zugrundeliegende Verpflichtungsgeschäft, welches streng vom Verfügungsgeschäft zu trennen ist.
 
----Friedhofstheorie-------

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