Gläubiger-Schuldner-Mehrheiten

Stellen Sie kurz das Prüfungsschema der Abtretung nach § 398 BGB dar!

I. Abtretungsvertrag
1. Einigung §§ 398, 145, 147
2. Inhalt der Einigung
3. Wirksamkeit
Forderung bestimmt?
Kein Verstoß § 134?
§ 138 kollidiert nicht mit § 307
 
II. Kein Ausschluss
§ 399 Inhaltsänderung, oder Parteivereinbarung
§ 400 Unpfändbarkeit
 
III. Berechtigung
gutgläubigen Forderungserwerb vom Nichtberechtigten gibt es nicht!
 
IV. Rechtsfolgen
Gläubiger- aber KEIN Parteiwechsel
Übergang akzessorischer Nebenrechte § 401
§ 406, 407, 408

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