Personalwirtschaft

Arbeitszeitregelung Jugendliche

Arbeitszeiten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Auszubildende unter 18 Jahren.


Minderjährige Auszubildende dürfen laut JArbSchG nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.

Die tägliche Arbeitszeit in der Berufsausbildung kann auf 8.5 Stunden erhöht werden, wenn sie die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht überschreitet.

Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen. Jugendliche dürfen an Samstagen nicht beschäftigt werden. Es gibt Ausnahmen. 
  1. In Krankenhausanstallten sowie in Alten und Pflege und Kinderheimen
  2. In öffentlichen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen, in Bäckereien und Konditoreien, im Frisörhandwerk und Marktverkehr
  3. Im Verkehrswesen
  4. In der Landwirtschaft und Tierhaltung
  5. Im Familienhaushalt
  6. In Gastätten und Schaustellergewerbe
  7. Bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bai Aufnahmen im Rundfunk ( Hörfunk und Fernsehen), auf Ton und Bildträger sowie bei Film und Fotoaufnahmen.
  8. Bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahme
  9. Beim Sport
  10. Im ärztlichen Notdienst
  11. In Reperaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge



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