Personalwirtschaft

Beschäftigung an Tagen, an denen Berufschulunterricht stattfindet.

Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen.


  1. Vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht, dies gilt auch für Personen, die über 18 Jare alt und noch Berufschulpflichtig sind.
  2. An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 min. einmal in der Woche
  3. In Berufschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mind. 25 Std. an mindestens 5 Tagen, zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstalltungen bis zu 2 Stunden wöchentlich sind zulässig.

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