Personalwirtschaft

Aufwendungsausgleichsgesetz

Finanzierung im Aufwendungsausgleichsgesetz
Die Gelder, die nötig sind, um die Kosten zu erstatten, werden von den Arbeitgebern über die Umlagen U1 und U2 getragen. Die Umlage U1 ist ein Pflichtbeitrag. An ihm beteiligen sich in der Regel die Arbeitgeber, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.

Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall können sich die Arbeitgeber für verschiedene Prämiensätze bei der zuständigen Krankenkasse entscheiden. Je nach Prämiensatz bekommen sie dann 40 bis 80 Prozent der Aufwendungen erstattet.

Man spricht beim Aufwendungsausgleichsgesetz auch vom U1-Verfahren. Es soll verhindern, dass kleinere Arbeitgeber durch die Entgeltzahlungen finanziell überlastet werden.

Die Umlage U2 ist für die finanziellen Belastungen gedacht, die durch den Mutterschutz entstehen können. Dabei werden alle Kosten erstattet, die entstehen. Seit dem 1. Januar 2006 ist diese Umlage für alle Arbeitgeber Pflicht. Zuvor waren größere Arbeitgeber von Beitragszahlungen und Leistungen ausgeschlossen. Sie mussten sich selbst darum kümmern.

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