AG Zivilstation

Erledigung des Rechtsstreits

Welche Möglichkeit besteht bei einer Erledigung des Rechtsstreits vor Rechtshängigkeit? Wie weit vor Rechtshängigkeit kann das erledigende Ereignis für eine Anwendung liegen?

Klagerücknahme § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO. 
 
Aus dem Wortlaut "daraufhin" ergibt sich, dass die Norm nur bei einem Wegfall zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit Anwendung finden soll. 
Sie wird jedoch nach hM auch dann angewendet, wenn der Klageanlass unmittelbar vor Anhängigkeit weggefallen ist und der Kläger hiervon ohne Verschulden keine Kenntnis hatte (zB Sichkreuzen von Klageeinreichung und Erfüllung). 

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