Zwangsvollstreckung

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
 
welche Bedeutung hat die unterlassene Streitverkündung?

Bedeutung für Gläubiger, wenn er Streitverkündung vergisst:
 
es kann ein Anspruch entstehen von S gegen G aus § 280 I BGB:
 
1. SV entsteht durch die Titulierung (SV sui generis)
 
2. Schuldhafte Pflichtverletzung: Nichtverkündung des Streits (Verstoß gegen § 841 ZPO);
 
3. Adäquat kausale Schaden:
 
S muss Schaden geltend machen; er hat Schaden, wenn die Klage G gegen DS abgewiesen wurde und damit steht rechtskräftig fest, dass § x nicht besteht -> S gegen DS bekommt kein Geld; S sagt das ist ein Schaden, weil in Wahrheit der Anspruch bestand; die Klage wurde abgewiesen; damit hat er einen Anspruch verloren -> inzident kompletten § x prüfen (auf Maßgabe des Sachverhalts und nicht des Urteils);
 
der Schaden muss aber nicht unbedingt auf der Pflichtverletzung beruhen -> es muss daher dazukommen, dass man dem Gläubiger eine mangelhafte Prozessführung vorwerfen kann -> zu der es nicht gekommen wäre, wenn der Streit verkündet worden wäre (dann wäre S gekommen und hätte das verhindert) -> unterlassene Streitverkündung führt zum Verlust eines Prozesses obwohl man den Prozess objektiv hätte gewinnen müssen

 

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-> Fälle werden so sein:

Gläubiger wird immer verlieren

Gläubiger wird immer mangelhaft Prozess führen (dies ist nur objektiv zu prüfen! Geht nicht darum, ob Gläubiger von weitern Beweismitteln wusste oder nicht)

S wird immer behaupten, er hätte Prozess gewinnen können

Hauptfrage dann immer: ob § x bestand -> inzident wird Bestehen des §x geprüft

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