Diese Cookies sind erforderlich, um alle von Repetico bereitgestellten Funktionen auszuführen. Dies schließt einige Cookies von Google ein, da wir Google Sign In für unsere Anwendung anbieten und diese Google-Cookies erforderlich sind, damit dies ordnungsgemäß ausgeführt wird.
(Zeige mehr Details)
PHPSESSID: Sitzungsverwaltung
cookieconsent_dismissed: Alte Cookie-Richtlinie akzeptiert
somevalue: Sitzungsverwaltung
G_AUTHUSER_H (google.com): Mit Google anmelden
G_ENABLED_IDPS (google.com): Mit Google anmelden
NID (google.com): Mit Google anmelden
1P_JAR (google.com): Mit Google anmelden
CONSENT (google.com): Mit Google anmelden
darkmode: Dunkles Thema aktivieren oder deaktivieren
onSaveCreateNew: Nach dem Speichern weitere erstellen
showActivityBar: Aktivieren oder Ausblenden der Aktivitätsleiste
cardsetListLayout: Kompakte oder breite Liste von Kartensätzen
newCardLayout: Kompaktes, mittleres oder breites Kartenlayout beim Erstellen einer Karte
viewCardLayout: Kompaktes, mittleres oder breites Kartenlayout beim Browsen von Karten
learnCardLayout: Kompaktes, mittleres oder breites Kartenlayout beim Lernen
focusMyAnswerText: Stelle im Lernmodus den Fokus auf das Antwortfeld
show-lp-bar: Lernpunktleiste ein- oder ausblenden
tinymcePanelVisibility: Symbolleiste des tinyMce-Editors ein- oder ausblenden
cardSetLegendUnderstood: Erste Erklärung zu Kartensätzen ausgeblendet
repetico-app-banner-closed: Werbung für die App geschlossen
scoring-banner-2014-closed: Erklärungsbanner für Lernpunkte geschlossen
news-notice-closed: Schlagzeile geschlossen
numberOfNewCards: Anzahl der erstellten Karten
category_preselection_(cardset-id): Vorauswahl von Kategorien für neue Karten
hideAutomaticRecommendations: Werbung für käuflichen Kartensatz ausgeblendet
newCardQuestionType: Erstelle standardmäßig eine normale Karte oder Multiple Choice
mcOptionsCount-(cardset-id): Standardanzahl der Multiple-Choice-Antworten für neue Karten
cardsetCardsLayout-(cardset-id): Art der Kartenliste im Kartensatz
cookieSelection: Gespeichertes Ergebnis dieser Cookie-Auswahl
Statistiken (Details anzeigen)
Dies sind einige Cookies von uns selbst, mit denen wir anonyme Kauf- und Anmeldestatistiken verfolgen. Es gibt auch einige Cookies von Google, die für Google Analytics verwendet werden. Wenn Sie diese Cookies deaktivieren, deaktivieren Sie Google Analytics für diese Website.
(Zeige mehr Details)
referrer: Von welcher anderen Website kommen neue Benutzer
proPurchaseTrigger: Welches war das Banner oder die Anzeige, die Benutzer veranlasste, die PRO-Version zu kaufen
_gat_UA-29510209-2 (google.com): Google Analytics
_ga (google.com): Google Analytics
_gid (google.com): Google Analytics
Mit einem Klick auf „Alle akzeptieren“ hilftst Du uns bei der Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells.
Einloggen
Aktiviere "Mit Google anmelden"
Aktiviere "Mit Apple anmelden"
oder per Benutzername oder E-Mail-Adresse:
Einloggen
Kontakt
Ihr Name:
Ihre E-Mail-Adresse:
Ihre Anfrage:
Betriebspause zur Server-Wartung in:
Tage
h
m
s
Kategorien
Kategorien auswählen
Karte an Position verschieben
Aktuelle Position: 53
Zielposition:
Karten-Feedback
Schreibe direkt an den Autor der Karteikarte: Deine Anmerkungen, Ergänzungen und Korrekturen.
Eine Urheberrechtsverletzung melden
Wenn Du sicher bist, dass der Ersteller dieser Karte jemandes oder Dein Urheberrecht verletzt hat, teile uns dies bitte mit. Wenn Ihre Beschwerde gerechtfertigt ist, werden wir die Karte so bald wie möglich entfernen.
Wenn Du sicher bist, dass der Ersteller dieses Kartensatzes jemandes oder Dein Urheberrecht verletzt hat, teile uns dies bitte mit. Wenn Ihre Beschwerde gerechtfertigt ist, werden wir den Kartensatz so bald wie möglich entfernen.
Bitte gib mindestens einen Link zu einer Quelle an, mit der wir überprüfen können, ob Deine Beschwerde berechtigt ist!
Bitte gib uns Deine Kontaktinformationen (wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), so dass wir Dich für Rücksprache kontaktieren können, falls nötig.
Verschieben
Verschiebe die Karte in einen anderen Kartensatz.
Zielkartensatz:
Position:
#
Erstelle Kategorien im Ziel-Kartensatz, falls noch nicht vorhanden
Kopieren
Kopiere die Karte in einen anderen Kartensatz.
Zielkartensatz:
Position:
#
Erstelle Kategorien im Ziel-Kartensatz, falls noch nicht vorhanden
Mehrere neue Karten
Anzahl neue Karten:
mit je Antwortmöglichkeiten
Lernstufe
Setze eine neue Lernstufe für die Karte. Warnung: Hiermit kann man den Lernplan auf eine Weise ändern, die den Lernerfolg beeinträchtigen kann.
Lernstufe:
#
Kartensatz empfehlen
Empfiehl den Kartensatz weiter.
Einbetten
Nutze den folgenden HTML-Code, um den Kartensatz in andere Webseiten einzubinden. Die Dimensionen können beliebig angepasst werden.
Bei der Voreinstellung im Upload-Formular müsste eine Zeile in der CSV-Datei so aussehen:
"Frage","Antwort"
Falls das in Deiner Datei NICHT so ist, korrigiere bitte die Voreinstellung in den folgenden Feldern.
Drucken
Wähle das Format der einzelnen Karten auf dem Papier:
Test erstellen
Erstelle Vokabeltests oder Aufgabenblätter zum Ausdrucken.
Wähle ein Layout, das zum Inhalt der Karteikarten passt. Verwende das erstellte Dokument als Basis zur Weiterverarbeitung.
Layout:
Anzahl Karten
Lernzieldatum festlegen
Wenn dieses Datum festgelegt ist, werden (optional - in den Einstellungen aktivieren!) zu Beginn jeder Abfrage im Lernplan-Modus neue Karten hinzugefügt, um sicherzustellen, dass Du alle Karten rechtzeitig abgefragt hast.
Kartensatz:
Zurücksetzen
Kartensatz löschen
Willst du den ausgewählten Kartensatz wirklich löschen?
Sind nach den §§ 81e ff. sogenannte Reihenuntersuchungen bzw. Massentests zulässig, zu denen z.B. alle Bewohner eines bestimmten Stadtviertels aufgerufen werden?
Wie kann gegen denjenigen vorgegangen werden, der die Teilnahme verweigert?
Sind nach den §§ 81e ff. sogenannte Reihenuntersuchungen bzw. Massentests zulässig, zu denen z.B. alle Bewohner eines bestimmten Stadtviertels aufgerufen werden?
Wie kann gegen denjenigen vorgegangen werden, der die Teilnahme verweigert?
Sind nach den §§ 81e ff. sogenannte Reihenuntersuchungen bzw. Massentests zulässig, zu denen z.B. alle Bewohner eines bestimmten Stadtviertels aufgerufen werden? Wie kann gegen denjenigen vorgegangen werden, der die Teilnahme verweigert?
Derartige Untersuchungen sind sogar unabhängig von den gesetzlichen Regeln zulässig, jedoch nur dann, wenn sie freiwillig sind. Ein zwangsweiser Massentest gemäß § 81e I i.V.m. § 81a I scheitert daran, dass nicht alle Bewohner des Stadtviertels Beschuldigte sind; i.d.R. soll durch den Test gerade erst ein Beschuldigter herausgefunden werden.
Allein durch die Verweigerung der Teilnahme wird man nicht etwa zum Beschuldigten, so dass § 81e I i.V.m. § 81a I anwendbar wäre, da für die Beschuldigteneigenschaft u.a. das Vorliegen eines Anfangsverdachts Voraussetzung ist (dieser kann aber etwa dann gegeben sein, wenn auf Grund der bisherigen Testergebnisse nur noch eine einzige Person als Täter in Betracht kommt).
Auch als potentieller Zeuge kann man nicht gemäß § 81e I 2 i.V.m. § 81c I zur Teilnahme gezwungen werden, weil der Zeugengrundsatz konkrete Anhaltspunkte verlangt.
Damit verbleibt noch die Möglichkeit des § 81e I 2 i.V.m. § 81c II. Danach sind weder die Beschuldigteneigenschaft noch der Zeugengrundsatz relevant, die Maßnahme muss lediglich zur Erforschung der Wahrheit unerlässlich sein, was bei einem Massentest mit einigen Verweigerern regelmäßig der Fall ist.
Eine Ausnahme besteht gemäß § 81c III ausdrücklich nur für diejenigen Personen, die über ein Zeugnisverweigerungsrecht verfügen, so dass ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 (der Verweigerer würde sich mit der DNA-Probe dem Verdacht einer Straftat aussetzen) nicht genügt. Freilich ist auch dieser Weg über § 81c II nicht unproblematisch, da er letztlich die spezielle Regelung des § 81 h unterläuft, die für die Reihenuntersuchung eine Freiwilligkeit der Teilnahme vorschreibt.
Derartige Untersuchungen sind sogar unabhängig von den gesetzlichen Regeln zulässig, jedoch nur dann, wenn sie freiwillig sind. Ein zwangsweiser Massentest gemäß § 81e I i.V.m. § 81a I scheitert daran, dass nicht alle Bewohner des Stadtviertels Beschuldigte sind; i.d.R. soll durch den Test gerade erst ein Beschuldigter herausgefunden werden.
Allein durch die Verweigerung der Teilnahme wird man nicht etwa zum Beschuldigten, so dass § 81e I i.V.m. § 81a I anwendbar wäre, da für die Beschuldigteneigenschaft u.a. das Vorliegen eines Anfangsverdachts Voraussetzung ist (dieser kann aber etwa dann gegeben sein, wenn auf Grund der bisherigen Testergebnisse nur noch eine einzige Person als Täter in Betracht kommt).
Auch als potentieller Zeuge kann man nicht gemäß § 81e I 2 i.V.m. § 81c I zur Teilnahme gezwungen werden, weil der Zeugengrundsatz konkrete Anhaltspunkte verlangt.
Damit verbleibt noch die Möglichkeit des § 81e I 2 i.V.m. § 81c II. Danach sind weder die Beschuldigteneigenschaft noch der Zeugengrundsatz relevant, die Maßnahme muss lediglich zur Erforschung der Wahrheit unerlässlich sein, was bei einem Massentest mit einigen Verweigerern regelmäßig der Fall ist.
Eine Ausnahme besteht gemäß § 81c III ausdrücklich nur für diejenigen Personen, die über ein Zeugnisverweigerungsrecht verfügen, so dass ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 (der Verweigerer würde sich mit der DNA-Probe dem Verdacht einer Straftat aussetzen) nicht genügt. Freilich ist auch dieser Weg über § 81c II nicht unproblematisch, da er letztlich die spezielle Regelung des § 81 h unterläuft, die für die Reihenuntersuchung eine Freiwilligkeit der Teilnahme vorschreibt.
Derartige Untersuchungen sind sogar unabhängig von den gesetzlichen Regeln zulässig, jedoch nur dann, wenn sie freiwillig sind. Ein zwangsweiser Massentest gemäß § 81e I i.V.m. § 81a I scheitert daran, dass nicht alle Bewohner des Stadtviertels Beschuldigte sind; i.d.R. soll durch den Test gerade erst ein Beschuldigter herausgefunden werden. Allein durch die Verweigerung der Teilnahme wird man nicht etwa zum Beschuldigten, so dass § 81e I i.V.m. § 81a I anwendbar wäre, da für die Beschuldigteneigenschaft u.a. das Vorliegen eines Anfangsverdachts Voraussetzung ist (dieser kann aber etwa dann gegeben sein, wenn auf Grund der bisherigen Testergebnisse nur noch eine einzige Person als Täter in Betracht kommt). Auch als potentieller Zeuge kann man nicht gemäß § 81e I 2 i.V.m. § 81c I zur Teilnahme gezwungen werden, weil der Zeugengrundsatz konkrete Anhaltspunkte verlangt. Damit verbleibt noch die Möglichkeit des § 81e I 2 i.V.m. § 81c II. Danach sind weder die Beschuldigteneigenschaft noch der Zeugengrundsatz relevant, die Maßnahme muss lediglich zur Erforschung der Wahrheit unerlässlich sein, was bei einem Massentest mit einigen Verweigerern regelmäßig der Fall ist. Eine Ausnahme besteht gemäß § 81c III ausdrücklich nur für diejenigen Personen, die über ein Zeugnisverweigerungsrecht verfügen, so dass ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 (der Verweigerer würde sich mit der DNA-Probe dem Verdacht einer Straftat aussetzen) nicht genügt. Freilich ist auch dieser Weg über § 81c II nicht unproblematisch, da er letztlich die spezielle Regelung des § 81 h unterläuft, die für die Reihenuntersuchung eine Freiwilligkeit der Teilnahme vorschreibt.
Stichworte
Mit Repetico PRO kannst du der Karte Stichworte zuordnen. Stichworte können verwendet werden, um Karten zu einem bestimmten Thema auch Kartensatz-übergreifend zu lernen.