Das Ersuchen des Verteidigers Y auf Übersendung des Protokolls über die richterliche Vernehmung seines beschuldigten Mandanten X lehnt die Staatsanwältin ab. Ist die Verwehrung von Akteneinsicht hier zulässig? 
Was kann Verteidiger Y tun, um die Aufhebung des Bescheids der StA zu bewirken?

Der Verteidiger hat ein Recht auf Akteneinsicht, § 147 I.
Dieses gilt bereits während des Ermittlungsverfahrens, kann aber in diesem Stadium versagt werden, wenn sonst der Ermittlungszweck gefährdet ist, § 147 II. Die Weigerung der StA verstößt aber im vorliegenden Fall gegen § 147 III, zumal die Einsicht in Niederschriften über die Vernehmung des Beschuldigten jederzeit zu gestatten und nicht nach § 147 II zu verhindern ist. Verteidiger Y kann die Ablehnung der StA gemäß § 147 V 2 vor dem LG anfechten.

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