StA-Klausur 

Wann liegt das besondere Feststellungsinteresse vor?

Fallgruppen der h.M.:
 
1) Konkrete Wiederholungsgefahr 
2) Rehabilitationsinteresse bei diskriminierenden Maßnahmen gegenüber dem Nichtbeschuldigten 
3) Sonstige schwerwiegende Grundrechtseingriffe 
(z.B. Art. 13 bei Wohnungsdurchsuchung)
 
--> ACHTUNG: RSB fehlt schon, wenn Antrag erst 2 Jahre nach der Maßnahme gestellt wird 

Diskussion