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Was sind die Rechte und die Pflichten des Umweltschutzbeauftragten?

Rechte des Umweltschutzbeauftragten:

  • in Fragen des Umweltschutzes muss er einbezogen werden (z.B. Kauf von neuen Maschinen, Neubau von Firmenobjekten, etc.)
 
  • Geschäftsführung muss den Beauftragten unterstützen (Budgets für Fortbildungen, etc.)
 

Pflichten des Umweltschutzbeauftragten:

  • Beratung der Geschäftsführung und aller anderen Mitarbeiter (Verbesserungsvorschläge | Mängelanzeige | Schulungen)
  • jährliche Berichterstattung an die Geschäftsleitung
  • Festlegung + Kontrolle von auswertbaren Kennzahlen
  • kontinuierliche Weiterbildung