AG Zivilstation

Klgehäufung, -rücknahme, -änderung

Was ist die Rechtsfolge einer Klageänderung?

Bei einer zulässigen Klageänderung fällt die Rechtshängigkeit des alten Antrags/Streitgegenstandes rückwirkend weg
 
Eine unzulässige Klageänderung ist durch Prozessurteil als unzulässig abzuweisen
Über das Schicksal des alten Antrags ist nach Auslegung zu entscheiden. 
Es kann:
  • Eine Klagerücknahme § 269 ZPO bei der die Zustimmung vorliegen muss, oder
  • ein Nichtverhandeln § 333 ZPO
vorliegen.
 
In keinem Fall kann sich der Kläger einseitig dem Prozessverhältnis bzgl. der urspr. Klage entziehen. 

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