Staatsanwältin S will gegen A Anklage erheben, da dieser sich alleine vor einen Bundeswehrpanzer mit dem Transparent "Soldaten sind Mörder" gestellt hat. Der Panzerfahrer fühlt sich deshalb psychisch nicht in der Lage, weiterzufahren. Ist eine solche Anklage zulässig?

Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ist eine Verurteilung weder wegen Nötigung noch wegen Beleidigung möglich.
Ein Verstoß gegen das Legalitätsprinzip, dem Prinzip der Gewaltenteilung oder gegen das Rechtsprechungsmonopol der Gerichte kann in einem solchen Vorgehen der Staatsanwaltschaft aber nicht gesehen werden. Bringt die Staatsanwaltschaft Fälle vor Gericht, die sie, anders als die Rechtsprechung, für strafbar hält, liegt darin kein Verstoß gegen diese Prinzipien. Der Beschuldigte muss hier eine Hauptverhandlung über sich ergehen lassen, an deren Ende ihn freilich ein Freispruch eerwartet.
Anders verhält es sich allerdings im umgekehrten Fall. Sonst könnte die Staatsanwaltschaft Verurteilungen verhindern, zu denen die Gerichte kommen würden, wenn die Staatsanwaltschaft nicht auf Grund ihrer abweichenden Meinung eine Anklage unterlassen hätte.
Daher ist die Staatsanwaltschaft hier an die Rechtsauffassung der Gerichte gebunden, wenn diese Rechtsmeinung einheitlich ist oder von Obergerichten vertreten wird, und muss dann versuchen, im gerichtlichen Verfahren eine Rechtsprechungsänderung herbeizuführen.

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