§ 263 StGB, Betrug

Problem

Bettelbetrug
Jemand gibt sich als Bettler aus und erwirkt damit eine kleine Geldzahlung

Problem liegt im Vermögensschaden.
 
Grundsätzlich eine "bewusste Selbstschädigung", die nicht von § 263 erfasst wird.
 
Allerdings:
"Zweckverfehlungslehre": Der Vermögensschaden liegt darin, dass der durch die Leistung erstrebte Zweck nicht erreicht wird.
(Gegenansicht behauptet, dass der Schutz bei der Selbstschädigung in keinem Fall verdient wird.)

Diskussion