_StR Lücken

Was beinhalten die Tatbestandsvarianten in § 267 
- Herstellen 
- Verfälschen
- Gebrauchmachen 

Was bedeutet das für die innertatbestandlichen Konkurrenzen?

Herstellen: 
Identitätstäuschung über Aussteller, aber keine schriftliche Lüge. Namenstäuschung nur, wenn es darauf ankommt. 

Verfälschen: 
Nachträgliche Änderung der Beweisrichtung 

Gebrauchmachen: Möglichkeit der Kenntnisnahme und Zugänglichkeit 

Konkurrenzen: Verfälschen ist lex speciales zu Herstellen. Verfälschen/Herstellen eine Tat, wenn zum Gebrauchen hergestellt (zweiaktives Delikt). 
Wenn nur abstrakte Gebrauchsabsicht, dann Tatmehrheit.

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