RÜ Check Wiederholungsfragen 2019 1. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Gilt dies auch, wenn der Sachverständige nicht von einer Fachwerkstatt ausgegangen ist?

Der Geschädigte muss sich bei fiktiver Abrechnung auch dann auf eine günstigere Werkstatt verweisen lassen, wenn der Reparaturkostenkalkulation des von ihm beauftragten Sachverständigen bereits mittlere ortsübliche Sätze nicht markengebundener Fachwerkstätten zugrunde liegen. Es kann keinen Unterschied machen, ob im Privatgutachten von durchschnittlichen regionalen Stundenverrechnungssätzen markengebundener oder freier Fachwerkstätten ausgegangen worden ist. (RÜ 2/2019, S. 91)