RÜ Check Wiederholungsfragen 2019 1. Quartal Karteikarten
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Strafrecht

Kompensiert eine Versicherungsleistung die tatsächlich eingetretene Vermögensminderung bei einem Betrug?

Nein. Versicherungsleistungen führen nicht zur Schadenskompensation. Denn bei der Gesamtsaldierung bleiben solche Vermögensmehrungen außer Betracht, die nicht aus der Verfügung resultieren, sondern auf einem anderen rechtlich selbstständigen Grund wie etwa einem Versicherungsschutz beruhen. (RÜ 2/2019, S. 108)