Diese Cookies sind erforderlich, um alle von Repetico bereitgestellten Funktionen auszuführen. Dies schließt einige Cookies von Google ein, da wir Google Sign In für unsere Anwendung anbieten und diese Google-Cookies erforderlich sind, damit dies ordnungsgemäß ausgeführt wird.
(Zeige mehr Details)
PHPSESSID: Sitzungsverwaltung
cookieconsent_dismissed: Alte Cookie-Richtlinie akzeptiert
somevalue: Sitzungsverwaltung
G_AUTHUSER_H (google.com): Mit Google anmelden
G_ENABLED_IDPS (google.com): Mit Google anmelden
NID (google.com): Mit Google anmelden
1P_JAR (google.com): Mit Google anmelden
CONSENT (google.com): Mit Google anmelden
darkmode: Dunkles Thema aktivieren oder deaktivieren
onSaveCreateNew: Nach dem Speichern weitere erstellen
showActivityBar: Aktivieren oder Ausblenden der Aktivitätsleiste
cardsetListLayout: Kompakte oder breite Liste von Kartensätzen
newCardLayout: Kompaktes, mittleres oder breites Kartenlayout beim Erstellen einer Karte
viewCardLayout: Kompaktes, mittleres oder breites Kartenlayout beim Browsen von Karten
learnCardLayout: Kompaktes, mittleres oder breites Kartenlayout beim Lernen
focusMyAnswerText: Stelle im Lernmodus den Fokus auf das Antwortfeld
show-lp-bar: Lernpunktleiste ein- oder ausblenden
tinymcePanelVisibility: Symbolleiste des tinyMce-Editors ein- oder ausblenden
cardSetLegendUnderstood: Erste Erklärung zu Kartensätzen ausgeblendet
repetico-app-banner-closed: Werbung für die App geschlossen
scoring-banner-2014-closed: Erklärungsbanner für Lernpunkte geschlossen
news-notice-closed: Schlagzeile geschlossen
numberOfNewCards: Anzahl der erstellten Karten
category_preselection_(cardset-id): Vorauswahl von Kategorien für neue Karten
hideAutomaticRecommendations: Werbung für käuflichen Kartensatz ausgeblendet
newCardQuestionType: Erstelle standardmäßig eine normale Karte oder Multiple Choice
mcOptionsCount-(cardset-id): Standardanzahl der Multiple-Choice-Antworten für neue Karten
cardsetCardsLayout-(cardset-id): Art der Kartenliste im Kartensatz
cookieSelection: Gespeichertes Ergebnis dieser Cookie-Auswahl
Statistiken (Details anzeigen)
Dies sind einige Cookies von uns selbst, mit denen wir anonyme Kauf- und Anmeldestatistiken verfolgen. Es gibt auch einige Cookies von Google, die für Google Analytics verwendet werden. Wenn Sie diese Cookies deaktivieren, deaktivieren Sie Google Analytics für diese Website.
(Zeige mehr Details)
referrer: Von welcher anderen Website kommen neue Benutzer
proPurchaseTrigger: Welches war das Banner oder die Anzeige, die Benutzer veranlasste, die PRO-Version zu kaufen
_gat_UA-29510209-2 (google.com): Google Analytics
_ga (google.com): Google Analytics
_gid (google.com): Google Analytics
Mit einem Klick auf „Alle akzeptieren“ hilftst Du uns bei der Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells.
Einloggen
Aktiviere "Mit Google anmelden"
Aktiviere "Mit Apple anmelden"
oder per Benutzername oder E-Mail-Adresse:
Kontakt
Ihr Name:
Ihre E-Mail-Adresse:
Ihre Anfrage:
Betriebspause zur Server-Wartung in:
Tage
h
m
s
Kategorien
Kategorien auswählen
Karte an Position verschieben
Aktuelle Position: 53
Zielposition:
Karten-Feedback
Schreibe direkt an den Autor der Karteikarte: Deine Anmerkungen, Ergänzungen und Korrekturen.
Eine Urheberrechtsverletzung melden
Wenn Du sicher bist, dass der Ersteller dieser Karte jemandes oder Dein Urheberrecht verletzt hat, teile uns dies bitte mit. Wenn Ihre Beschwerde gerechtfertigt ist, werden wir die Karte so bald wie möglich entfernen.
Wenn Du sicher bist, dass der Ersteller dieses Kartensatzes jemandes oder Dein Urheberrecht verletzt hat, teile uns dies bitte mit. Wenn Ihre Beschwerde gerechtfertigt ist, werden wir den Kartensatz so bald wie möglich entfernen.
Bitte gib mindestens einen Link zu einer Quelle an, mit der wir überprüfen können, ob Deine Beschwerde berechtigt ist!
Bitte gib uns Deine Kontaktinformationen (wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), so dass wir Dich für Rücksprache kontaktieren können, falls nötig.
Verschieben
Verschiebe die Karte in einen anderen Kartensatz.
Zielkartensatz:
Position:
#
Erstelle Kategorien im Ziel-Kartensatz, falls noch nicht vorhanden
Kopieren
Kopiere die Karte in einen anderen Kartensatz.
Zielkartensatz:
Position:
#
Erstelle Kategorien im Ziel-Kartensatz, falls noch nicht vorhanden
Mehrere neue Karten
Anzahl neue Karten:
mit je Antwortmöglichkeiten
Karte als neu veröffentlichen oder aktualisieren
Du kannst die aktuelle Version der Karte auf ihre Kopien veröffentlichen, so dass die Besitzer die neueste Version erhalten.
Dies würde x Karten betreffen.
Die Veröffentlichung gibt den Besitzern der Kopien lediglich das Angebot, Deine aktuelle Version der Karte zu kopieren. Diese Funktion prüft nicht, ob diese Version der Karte tatsächlich Änderungen enthält.
Deine Anmerkungen zum Update:
Lernstufe
Setze eine neue Lernstufe für die Karte. Warnung: Hiermit kann man den Lernplan auf eine Weise ändern, die den Lernerfolg beeinträchtigen kann.
Lernstufe:
#
Kartensatz empfehlen
Empfiehl den Kartensatz weiter.
Einbetten
Nutze den folgenden HTML-Code, um den Kartensatz in andere Webseiten einzubinden. Die Dimensionen können beliebig angepasst werden.
Bei der Voreinstellung im Upload-Formular müsste eine Zeile in der CSV-Datei so aussehen:
"Frage","Antwort"
Falls das in Deiner Datei NICHT so ist, korrigiere bitte die Voreinstellung in den folgenden Feldern.
Drucken
Wähle das Format der einzelnen Karten auf dem Papier:
Test erstellen
Erstelle Vokabeltests oder Aufgabenblätter zum Ausdrucken.
Wähle ein Layout, das zum Inhalt der Karteikarten passt. Verwende das erstellte Dokument als Basis zur Weiterverarbeitung.
Layout:
Anzahl Karten
Lernzieldatum festlegen
Wenn dieses Datum festgelegt ist, werden (optional - in den Einstellungen aktivieren!) zu Beginn jeder Abfrage im Lernplan-Modus neue Karten hinzugefügt, um sicherzustellen, dass Du alle Karten rechtzeitig abgefragt hast.
Kartensatz:
Zurücksetzen
Kartensatz löschen
Willst du den ausgewählten Kartensatz wirklich löschen?
Zuletzt bearbeitet: 16.02.2019 16:06:51 von Fränzin
Zuletzt abgefragt: 30.11.-0001 00:00:00
Drittschuldner Pfändungsschutz
Wilder Zusatzfall
Basiert auf Entscheidung von BGH 1987
Sollte man können
Gläubiger; Titel gegen Schuldner; Schuldner hat Forderung § x (+) gegen den DS
Schritt 1: Prozess S gegen DS, der läuft
Schritt 2: während des Prozesses kommt ein PfÜB
Schritt 3: S gewinnt
Schritt 4: DS zahlt an S
Jetzt geht DS zum Anwalt -> wie ist die Rechtslage
Drittschuldner Pfändungsschutz
Wilder Zusatzfall
Basiert auf Entscheidung von BGH 1987
Sollte man können
Gläubiger; Titel gegen Schuldner; Schuldner hat Forderung § x (+) gegen den DS
Schritt 1: Prozess S gegen DS, der läuft
Schritt 2: während des Prozesses kommt ein PfÜB
Schritt 3: S gewinnt
Schritt 4: DS zahlt an S
Jetzt geht DS zum Anwalt -> wie ist die Rechtslage
Drittschuldner Pfändungsschutz Wilder Zusatzfall Basiert auf Entscheidung von BGH 1987 Sollte man können Gläubiger; Titel gegen Schuldner; Schuldner hat Forderung § x (+) gegen den DS Schritt 1: Prozess S gegen DS, der läuft Schritt 2: während des Prozesses kommt ein PfÜB Schritt 3: S gewinnt Schritt 4: DS zahlt an S Jetzt geht DS zum Anwalt -> wie ist die Rechtslage
Gutachten:
I. G -> DS § x iVm PfÜB
1. Anspruch entstanden (+)
2. wird DS befreit durch die Zahlung an S?
Nein; die einzige Befreiungsnorm, die denkbar wäre, ist § 407 II BGB analog; aber wegen PfÜB liegt Bösgläubigkeit vor
Kann G den DS überhaupt verklagen? Gibt es eine realistische Befürchtung?
-> entgegenstehende Rechtskraft, § 325 ZPO?
Es gibt Urteil S gegen DS; Gläubiger ist der Rechtsnachfolger des S; über § 325 ZPO für Rechtsnachfolger Rechtskraft
Steht einer Klage des G § 325 ZPO entgegen? Dann müsste Klage wegen Unzulässigkeit abgewiesen werden
BGH: § 325 ZPO greift hier nicht ein: die Rechtkrafterstreckung bezieht sich nur auf die Forderung an sich; nicht auf die Forderungsinhaberschaft bzw. die Einziehungsermächtigung; -> wem die Forderung zusteht ist nicht Gegenstand der Rechtskraft
Daher hat G Forderung gegen DS, die er einklagen kann
Sollte der G den DS bereits aufgefordert haben zu zahlen, dann muss Anwalt des DS diesem empfehlen zu zahlen
Was kann DS kann machen? Evtl. das Geld von S zurückholen?
Vorschlag 1: § 812 LK BGB (-), da der Titel der Rechtsgrund ist; S hat den Prozess gegen DS ja gewonnen
Kann DS gegen S eine Vollstreckungsgegenklage machen mit Ziel den Titel aufzuheben und dann das Geld zurückzufordern; mit Argument: wegen PfÜB warst du nicht Forderungsinhaber; aber: § 767 II ZPO -> Präklusion -> Einwand des PfÜB ist schon im Vorprozess vorgelegen und kann daher nicht mehr vorgebracht werden; auch über § 826 BGB kommt man hier nicht weiter; dieser ist (-), da keine Titelerschleichung oder irgendwelche Hinweise auf Sittenwidrigkeit
-> am Ende hat DS Pech -> bekommt Geld von S nicht wieder und muss an G bezahlen
-> so war BGH Urteil
Problem: das mit der Rechtskraft stimmt nicht; es wird ja auch entschieden wer Forderungsinhaber ist -> ist ein Fehlurteil des BGH
Wenn die Klausur kommt wie hier: dann auch so machen wie oben beschrieben (in anderen Fällen aber nicht die These vertreten, dass sich die Forderungsinhaberschaft nicht auf die Rechtskraft erstreckt!)
(DS ist hier auch nicht schutzwürdig; er hätte im Prozess ja mitteilen können, dass es den PfÜB gab -> hätte einfach den PfÜB in den Prozess einführen können; dann würde die Klage abgewiesen (str. ob als unzulässig oder unbegründet; jedenfalls aber Klageabweisung); wahrscheinlich hätte S den Antrag dann umgestellt auf Zahlung an den Gläubiger; dann hätte DS an Gläubiger behalt und alles wäre gut gewesen)
Gutachten:
I. G -> DS § x iVm PfÜB
1. Anspruch entstanden (+)
2. wird DS befreit durch die Zahlung an S?
Nein; die einzige Befreiungsnorm, die denkbar wäre, ist § 407 II BGB analog; aber wegen PfÜB liegt Bösgläubigkeit vor
Kann G den DS überhaupt verklagen? Gibt es eine realistische Befürchtung?
-> entgegenstehende Rechtskraft, § 325 ZPO?
Es gibt Urteil S gegen DS; Gläubiger ist der Rechtsnachfolger des S; über § 325 ZPO für Rechtsnachfolger Rechtskraft
Steht einer Klage des G § 325 ZPO entgegen? Dann müsste Klage wegen Unzulässigkeit abgewiesen werden
BGH: § 325 ZPO greift hier nicht ein: die Rechtkrafterstreckung bezieht sich nur auf die Forderung an sich; nicht auf die Forderungsinhaberschaft bzw. die Einziehungsermächtigung; -> wem die Forderung zusteht ist nicht Gegenstand der Rechtskraft
Daher hat G Forderung gegen DS, die er einklagen kann
Sollte der G den DS bereits aufgefordert haben zu zahlen, dann muss Anwalt des DS diesem empfehlen zu zahlen
Was kann DS kann machen? Evtl. das Geld von S zurückholen?
Vorschlag 1: § 812 LK BGB (-), da der Titel der Rechtsgrund ist; S hat den Prozess gegen DS ja gewonnen
Kann DS gegen S eine Vollstreckungsgegenklage machen mit Ziel den Titel aufzuheben und dann das Geld zurückzufordern; mit Argument: wegen PfÜB warst du nicht Forderungsinhaber; aber: § 767 II ZPO -> Präklusion -> Einwand des PfÜB ist schon im Vorprozess vorgelegen und kann daher nicht mehr vorgebracht werden; auch über § 826 BGB kommt man hier nicht weiter; dieser ist (-), da keine Titelerschleichung oder irgendwelche Hinweise auf Sittenwidrigkeit
-> am Ende hat DS Pech -> bekommt Geld von S nicht wieder und muss an G bezahlen
-> so war BGH Urteil
Problem: das mit der Rechtskraft stimmt nicht; es wird ja auch entschieden wer Forderungsinhaber ist -> ist ein Fehlurteil des BGH
Wenn die Klausur kommt wie hier: dann auch so machen wie oben beschrieben (in anderen Fällen aber nicht die These vertreten, dass sich die Forderungsinhaberschaft nicht auf die Rechtskraft erstreckt!)
(DS ist hier auch nicht schutzwürdig; er hätte im Prozess ja mitteilen können, dass es den PfÜB gab -> hätte einfach den PfÜB in den Prozess einführen können; dann würde die Klage abgewiesen (str. ob als unzulässig oder unbegründet; jedenfalls aber Klageabweisung); wahrscheinlich hätte S den Antrag dann umgestellt auf Zahlung an den Gläubiger; dann hätte DS an Gläubiger behalt und alles wäre gut gewesen)
Gutachten: I. G -> DS § x iVm PfÜB 1. Anspruch entstanden (+) 2. wird DS befreit durch die Zahlung an S? Nein; die einzige Befreiungsnorm, die denkbar wäre, ist § 407 II BGB analog; aber wegen PfÜB liegt Bösgläubigkeit vor Kann G den DS überhaupt verklagen? Gibt es eine realistische Befürchtung? -> entgegenstehende Rechtskraft, § 325 ZPO? Es gibt Urteil S gegen DS; Gläubiger ist der Rechtsnachfolger des S; über § 325 ZPO für Rechtsnachfolger Rechtskraft Steht einer Klage des G § 325 ZPO entgegen? Dann müsste Klage wegen Unzulässigkeit abgewiesen werden BGH: § 325 ZPO greift hier nicht ein: die Rechtkrafterstreckung bezieht sich nur auf die Forderung an sich; nicht auf die Forderungsinhaberschaft bzw. die Einziehungsermächtigung; -> wem die Forderung zusteht ist nicht Gegenstand der Rechtskraft Daher hat G Forderung gegen DS, die er einklagen kann Sollte der G den DS bereits aufgefordert haben zu zahlen, dann muss Anwalt des DS diesem empfehlen zu zahlen Was kann DS kann machen? Evtl. das Geld von S zurückholen? Vorschlag 1: § 812 LK BGB (-), da der Titel der Rechtsgrund ist; S hat den Prozess gegen DS ja gewonnen Kann DS gegen S eine Vollstreckungsgegenklage machen mit Ziel den Titel aufzuheben und dann das Geld zurückzufordern; mit Argument: wegen PfÜB warst du nicht Forderungsinhaber; aber: § 767 II ZPO -> Präklusion -> Einwand des PfÜB ist schon im Vorprozess vorgelegen und kann daher nicht mehr vorgebracht werden; auch über § 826 BGB kommt man hier nicht weiter; dieser ist (-), da keine Titelerschleichung oder irgendwelche Hinweise auf Sittenwidrigkeit -> am Ende hat DS Pech -> bekommt Geld von S nicht wieder und muss an G bezahlen -> so war BGH Urteil Problem: das mit der Rechtskraft stimmt nicht; es wird ja auch entschieden wer Forderungsinhaber ist -> ist ein Fehlurteil des BGH Wenn die Klausur kommt wie hier: dann auch so machen wie oben beschrieben (in anderen Fällen aber nicht die These vertreten, dass sich die Forderungsinhaberschaft nicht auf die Rechtskraft erstreckt!) (DS ist hier auch nicht schutzwürdig; er hätte im Prozess ja mitteilen können, dass es den PfÜB gab -> hätte einfach den PfÜB in den Prozess einführen können; dann würde die Klage abgewiesen (str. ob als unzulässig oder unbegründet; jedenfalls aber Klageabweisung); wahrscheinlich hätte S den Antrag dann umgestellt auf Zahlung an den Gläubiger; dann hätte DS an Gläubiger behalt und alles wäre gut gewesen)
Stichworte
Mit Repetico PRO kannst du der Karte Stichworte zuordnen. Stichworte können verwendet werden, um Karten zu einem bestimmten Thema auch Kartensatz-übergreifend zu lernen.