_ÖR Lücken

Wenn es um die Rückforderung europarechtswidriger Subventionsbehilfen geht, was muss dann geprüft werden?

Die Art. 48 ff. BayVwVfG werden durch Art. 4 III EUV beeinflusst. ALCAN Rechtsprechung.

Rechtsgrundlage des VA ist der mittelbare staatliche Vollzug, formell muss das Notifizierungsverfahren eingehalten worden sein und materiell besteht selten Vertrauensschutz, wenn grob fahrlässige Unkenntnis bei dem Empfänger bestand. Es besteht immer ein gesteigertes öffentliches Rücknahmeinteresse.

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