_ÖR Lücken

Wie rechtfertigt sich eine offen, versteckt diskriminierende und allgemein beschränkende Maßnahme bei einem Eingriff in EU Grundfreiheiten?

Offen diskriminierend: Nur geschriebene Rechtfertigung Art. 5 IV EUV

Versteckt diskriminierend: Eigentlich nur geschriebene, aber heute auch ungeschriebene (VHM) und ALlgemeinwohlerfordernisse. 

Bei allgemein beschränkenden Maßnahmen gelten nur geschrieben, und ungeschrieben in Form von zwingenden Erfordernissen des Allgemeinwohls und der Erforderlichkeit. 

Diskussion