_ÖR Lücken

Wann sind die Grundfreiheiten auf europäischer Ebene anwendubar und wobei muss man beim Schutzumfang unterscheiden?

Die Grundfreiheiten müssen in sachlicher und persönlicher Hinsicht anwendbar sein. (Es ist immer nur eine anwendbar)

Beim Schutzumfang muss man unterscheiden, ob es eine offene oder versteckt diskriminierende Maßnahme oder eine allgemein beschränkende Maßnahme handelt. 
Achtung: Bei der Wahrenfreiheit zusätzlich Kontingent oder Maßnahme gleicher Wirkung unterscheiden


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