Einkommensteuer

Was ist im Sinne der Veräußerungsgewinnermittlung als Veräußerungspreis anzusetzen?

Als Veräußerungspreis ist die Gegenleistung des Erwerbers anzusetzen. Dazu gehören neben den als Kaufpreis bezeichneten Zahlungen auch Leistungen des Erwerbers, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung stehen.

Diskussion