Einkommensteuer

Was ist als Veräußerungskosten anzusetzen?

Als Veräußerungskosten sind alle durch die Veräußerung unmittelbar veranlassten Kosten anzusetzen. Das sind z.B. Notarkosten, Maklerprovisionen, Vorfälligkeitsentscheidungen, Grundbuchkosten, Kosten für Inserate, Grunderwerbsteuern, aber auch durch die Überführung von WG ins PV oder deren Veräußerung entstandene Umsatzsteuer.

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