Einkommensteuer

Zu welchem Zeitpunkt wird ein Veräußerungsgewinn verwirklicht?

Da es sich um Geschäftsvorfälle des Betriebs handelt, gelten grundsätzlich die allgemeinen Grundsätze des §4 Abs. 1 EStG bzw. §5 EStG. Es ist daher eine stichtagsbezogene Gewinnermittlung auf den Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums durchzuführen.
 
Der tatsächliche Zufluss des Kaufpreises ist unerheblich.

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