Einkommensteuer

Welche einkommensteuerrechtlichen Vergünstigungen gibt es für Veräußerungs- und Aufgabegewinne i.S.d. §16 EStG?

Für Steuerpflichtige, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauern berufsunfähig sind:
1.Freibetrag:
* auf Antrag Freibetrag € 45.000,00
* Kürzung des Freibetrags um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn € 136.000 übersteigt
* für jeden Steuerpflichtigen nur einmal zu gewähren,
 
2. Tarifbegünstigung
* Anwendung §34 Abs. 1 EStG, auf Antrag §34 Abs. 3 EStG.
* Für die übrigen Steuerpflichtigen: Anwendung des §34 Abs, 1 EStG.
* Nicht begünstigt sind gem. §34 Abs. 2 Nr. 1 EStG die Teile der Veräußerungsgewinne, die teilweise gem. §3 Nr. 40 S. 1 lit b i.V.m. §3c Abs. 2 EStG steuerbefreit sind.

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