Einkommensteuer

Wann erfolgt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gem. §34 Abs. 3 EStG?

Für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gem. §34 Abs. 3 EStG müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. außerordentliche Einkünfte i.S.d. §34 Abs. 2 Nr. 1 EStG
2. Antrag des Steuerpflichtigten
3. Steuerpflichtiger hat das 55. Lebensjahr vollendet oder ist im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig
4. ermäßigter Steuersatz darf nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden
5. keine Rücklagenbildung gem. §6b oder §6c EStG.

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