Einkommensteuer

Was ist im Rahmen des §16 EStG zu beachten, wenn Anteile an Kapitalgesellschaften veräußert werden?

Das Teileinkünfteverfahren ist zu beachten.
 
Unter Anwendung des TEV bedeutet dies, dass der Veräußerungspreis, soweit er auf Anteile an KapGes entfällt, zu 40% nach §3 Nr. 40 S. 1 lit b EStG steuerfrei ist und dass die Veräußerungskosten sowie der Wert des BV, soweit diese Positionen auf die Anteile entfallen, nur zu 60% nach §3c Abs. 2 EStG abzuziehen sind.

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