Einkommensteuer

Was ist i.S.d. §16 EStG unter der Veräußerung des gesamten Mitunternehmeranteils zu verstehen?

Der Mitunternehmeranteil i.S.d. §16 EStG umfasst neben dem Anteil am GHV der Gesellschaft auch das SBV des Gesellschafters.
 
Zwingende Voraussetzung für eine Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist somit, dass das funktional und quantitativ wesentliche SBV mitveräußert wird. Wird dieses an einen anderen Erwerber veräußert oder in das PV überführt, liegt entsprechend keine Veräußerung eines gesamten Mitunternehmeranteils, sondern eine Aufgabe eines Mitunternehmeranteils vor.

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