Einkommensteuer

Wie ist der Fall zu behandeln, in dem ein Steuerpflichtiger einen Teil seines Mitunternehmeranteils veräußert oder aufgibt?

In diesem Fall liegt keine nach §§16,34 EStG begünstigte Betriebsveräußerung oder -aufgabe vor, sondern laufender Gewinn, vgl. §16 Abs. 1 S. 2 EStG.

Diskussion