Einkommensteuer

Sind Veräußerungsverluste i.S.d. §17 EStG unbeschränkt zu berücksichtigen?

Nein; das Verlustabzugsverbot gem. §17 Abs. 2 S. 6 EStG ist zu beachten.
 
Veräußerungsverluste sind demnach nicht zu berücksichtigen, soweit sie auf Anteile entfallen:
 
a) die der Steuerpflichtige unentgeltlich innerhalb der letzten 5 Jahre erworben hat.
Ausnahme: §17 Abs. 2 S. 6 Buchstabe a S. 2 EStG:4;
 
b) die der Steuerpflichtige entgeltlich erworben hat und die nicht innerhalb der letzten 5 Jahre zu einer Beteiligung i.S.d. §17 Abs. 1 S. 1 EStG des Steuerpflichtigen gehört haben.
Ausnahme: §17 Abs. 2 S. 6 Buchstabe b S. 2 EStG.

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