Wann beginnt die 5-Jahres-Frist des § 160 I 1?

--> Normalerweise gem. Wortlaut des § 160 I 2 HGB 
-> Wird aber teleologisch reduziert, sodass Frist schon zu dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, zu welchem der Gläubiger von dem Ausscheiden des Gesellschafters Kenntnis erlangt 

Diskussion