Prüfungsschema: Nutzungsersatz- und Nutzungsherausgabeansprüche des Eigentümers.

1. Vindikationslage
2. Haftungsgrund
a) Besitzer ist verklagt (§ 987 BGB) oder
b) bösgläubig 990 I BGB) oder
c) Besitzerwerb war unentgeltlich  988 BGB)
3. Besitzer hat Nutzungen gezogen
4. Zeitpunkt der Nutzungsziehung
a) Nutzungsziehung erfolgte während Vindikationslage
b) und sofern es sich um einen unredlichen Besitzer (§§ 987, 990 I BGB) handelt: Besitzer war im Zeitpunkt der Nutzungsziehung bereits unredlicher Besitzer
5. Rechtsfolgen
a) Herausgabe der tatsächlich gezogenen Nutzungen, § 987 I BGB bzw. § 988 BGB
b) und sofern es sich um einen unredlichen Besitzer (§§ 987, 990 I BGB) handelt: Ersatz für schuldhaft nicht gezogene Nutzungen, § 987 II BGB

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